

Hinter unserem entwickelten Konzept der individuellen Digitalisierung von Mengen und Massen im Hochbau für alle Gewerke steht der Gedanke, alles zu erfassen und in Plänen zu kennzeichnen, was sich als Menge / Masse darstellen lässt und somit ein Kostenfaktor ist.
Grundlage hierzu sind detaillierte Ausführungspläne, in die jede Veränderung innerhalb der Bauphase zeitnah eingetragen und damit alle Mengen / Massen fortgeschrieben werden.
Die hieraus entstehenden Soll-Mengen- und Soll-Massen-Listen (über Filter variabel darstellbar) werden im Baufortschritt ergänzt durch ausgeführte Mengen / Massen und Rest-Mengen / Rest -Massen und zwar detailliert und planbezogen positioniert.
Aachens Geschichte reicht bis in die
Jungsteinzeit zurück und das Wahrzeichen der Stadt, der Aachener Dom, wurde
1978 als erstes deutsches Kulturdenkmal in die Welterbeliste aufgenommen. Er
wurde im Jahr 800 nach dem architektonischen Vorbild der Basilika San Vitale
vollendet und gilt als Meisterwerk gotischer Baukunst. Hier steht auch der
goldene Karlsschrein von 1215 in dem sich die Gebeine Karls des Großen
befinden.
Aus dem 14. Jahrhundert stammt eine
weitere Sehenswürdigkeit der Stadt, das gotische Rathaus. In seinem Erdgeschoss
befinden sich zahlreiche gut erhaltene Räume, die im 17. und 18. Jahrhundert
ausgestattet wurden als das Rathaus zu einem barocken Stadtschloss umgebaut
wurde.
In Aachen gibt es eine Vielzahl von
Architekturbüros die zukünftige Bauherren in einer Vielfalt an Tätigkeitsfeldern
unterstützen können. Architekten werden an Hochschulen oder Fachhochschulen
ausgebildet und müssen in der Architektenkammer ihres Landes registriert sein
um diese Berufsbezeichnung tragen zu können. Darüber hinaus müssen sie über
eine mehrjährige Berufspraxis verfügen und regelmäßig auf Schulungen gehen um
sich über die neusten Materialen und ökologischen Bauweisen zu informieren. Sie
spezialisieren sich auch meist of bestimmte Felder wie Innenarchitektur oder
Landschaftsarchitektur und arbeiten dabei entweder an gewerblichen oder an
Privatgebäuden.
In Aachen sind viele Gebäude zu finden die der Stadt unter
Architekten zu nationaler Bekanntheit verholfen haben. Das Haus Löwenstein
beispielsweise konnte den Aachener Stadtbrand von 1656 überstehen und gehört
damit zu den charakteristischsten gotischen Bauwerken der Stadt. Es wurde 1344
fertig gestellt und nach seiner ersten Besitzerin Anna Löwenstein benannt.
Heute befindet sich das Haus Löwenstein im Besitz der Stadt Aachen und wird vom
Zentralen Karnevalsarchiv sowie vom Ausschuss Aachener Karneval genutzt. Darüber
hinaus wird das Gebäude von der Route Charlemagne genutzt, was bedeutet, dass
sich hier um die wirtschafts- und sozialhistorische Entwicklung der Stadt gekümmert
wird.
Ein weiteres bekanntes Gebäude in Aachen ist der Büchelpalais
welcher am Büchel 10 um das Jahr 1338 erbaut wurde und zunächst als städtische
Kornhalle genutzt wurde. Bis 2006 befand sich im Büchelpalais ein
Haushaltswarengeschäft bevor es dann bis 2007 umgebaut wurde.
Am Friedrich-Wilhelm-Platz befinden sich in Aachen die
Wandelhallen des Elisenbrunnens. Bei dem Elisenbrunnen handelt es sich um einen
klassizistischen Bau der 1827 unter Leitung des Landesbausinspektors Johann
Peter Cremer sowie des Berliner Baumeisters Karl Friedrich Schinkel erbaut
wurde. Im Elisenbrunnen befindet sich das schwefelhaltige Thermalwasser der
Kaiserquelle das im Laufe der Jahrhunderte von vielen prominenten
Stadtbesuchern getrunken wurde.
Wer in Aachen ein Studienfach der Architektur belegt, hat sich
bestimmt schon mit dem Architektenrecht auseinandergesetzt. In Deutschland gibt
es dabei kein einheitliches Gesetzbuch das die Rechte und Pflichten der
Architekten darlegt. Stattdessen werden mehrere verschiedene Quellen
herangezogen, in vielen Fällen reicht dabei das Bürgerliche Gesetzbuch aus.
Wenn es um rechtliche Fragen der Honorierung geht wird jedoch die
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) herangezogen welche
konkret auflistet welche Vergütung für welche Leistung veranschlagt wird.
Dabei wird das Architektenrecht in verschiedene Bereiche
aufgegliedert wie etwa das Architektenurheberrecht, was die Rechte der
Planungsleistungen von Architekten schützt und reguliert. Das
Architektenberufsrecht dagegen reguliert den Berufsstatus von Architekten.
Architekten sind ähnlich wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Ärzte
Freiberufler können aber auch einer GmbH oder einer anderen Gesellschaftsform
zugehört sein. Das Architektenberufsrecht setzt sich auch mit der Frage
auseinander welche Bedingungen erfüllt werden müssen damit ein Architekt seinen
Beruf ausüben kann. Grundsätzlich bestimmten dies die Architektenkammern der Länder
die dabei aber generell die gleichen Bedingungen für den Verleih der
Berufsbezeichnung ?Architekt? haben. So muss ein Anwärter auf diese Bezeichnung
ein Diplomstudium oder ein konsekutives Bachelor/Master-Studium abgeschlossen
haben und zudem um die zwei Jahre Berufserfahrung sammeln bevor er seinen
Antrag stellen kann.