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Neuigkeiten aus dem Netzwerk

 , Bauplaner aus
20.06.2013:

Karlsruhe ist die zweitgrößte Stadt Baden-Württembergs und
ist architektonisch vor allem wegen des Karlsruher Schlosses bekannt. Da die
Stadt nicht so alt ist sind die typischen mittelalterlichen Gassen deutscher
Großstädte hier nicht vorzufinden. Stattdessen handelt es sich hierbei um eine
Planstadt deren Innenstadt von der Zirkel-Straße umrundet wird. Von der
Innenstadt laufen 32 Straßen und Alleen gleichförmig ab um eine Sonne zu
verkörpern, die Anordnung wird allerdings auch als Karlsruher Fächer
bezeichnet.

Karlsruhe bemüht sich derzeit übrigens um ... tun.


 , Bauplaner aus
01.03.2013:


Karlsruhe wurde 1715 als barocke Planstadt gegründet und war
Haupt- und Residenzstadt des ehemaligen Landes Baden. Auch heute steht hier
noch das Karlsruher Schloss samt Schlossgarten und Schlossplatz von der aus 32
Straßen und Alleen strahlenförmig nach Süden gehen.

Das Stadtbild wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
vom klassizistischen Architekten Friedrich Weinbrenner geprägt und viele seiner
Werke sind auch heute noch in der Karlsruher Innenstadt zu finden. So wurde der
Marktplatz mit der evangelischen Stadtkirche zwar im Krieg stark beschädigt,
konnte aber originalgetreu rekonstruiert werden. Dennoch ist die Stadt deutlich
vom Zweiten Weltkrieg geprägt da viele Baulücken mit Betonzweckbauten aufgefüllt
wurden.

In Karlsruhe gibt es eine Vielzahl mittelständischer
Architekturbüros weswegen zukünftige Bauherren auf der Suche nach einem
passenden Bauplaner hier sicherlich fündig werden.

Die Branche der Architekten hat übrigens mit einer zu niedrigen
Nachfrage und einem Überangebot an Architekten zu kämpfen. So steigt die Anzahl
der jährlichen Absolventen ständig und beträgt mittlerweile 8000 im Jahr. Das
sind doppelt so viele wie diejenigen, die in den Ruhestand gehen. Zudem
verdienen Berufsteinsteiger in den ersten beiden Jahren nur zwischen 1000 und
2000 Euro brutto auch wenn sich die Gehälter im Verlauf der Zeit dann im
Schnitt um 50 Prozent erhöhen.


 , Bauplaner aus
14.02.2013:

Das berühmteste Bauwerk Karlsruhes ist sicherlich das
Karlsruher Schloss, das 1715 als Markgrafen-Residenz erbaut wurde und bis 1918
als Residenzschloss diente.

Da der unter Baumeister Jakob Friedrich von Batzendorf
entstandene erste Bau nur aus Holz bestand kam es bereits im Jahr 1746 zu einer
Grundsanierung des Schlosses. Hierbei wurden weite Teile des Schloss mit
Steinen neugebaut bis es dann 1770 zu weiteren Umbauten unter Balthasar Neumann
und Friedrich von Kesslau kam.

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Schloss durch Luftangriffe in
Brand gesetzt weswegen es zwischen 1955 und 1966 zu umfassenden
Sanierungsarbeiten kam.

Seit 1919 ist im Karlsruher Schloss zudem das Badische Landesmuseum
untergebracht. Hierbei handelt es sich um ein kultur-, kunst und
landeshistorischen Museum das auf vier Stockwerken über 5500 Jahre
internationaler Kunstgeschichte abdeckt.

Nördlich der Schlossseite befindet sich der Schlossgarten der
1731-1746 im französischen Barockstil angelegt wurde und dann vom Großherzig
Karl Friedrich teilweise zu einem englischen Landschaftsgarten umgestaltet
wurde.

Ein weiteres bekanntes Gebäude der Stadt ist die evangelische
Stadtkirche Karlsruhe die sich in der Innenstadt befindet und nach Entwürfen
von Friedrich Weinbrenner als Kathedralkirche erbaut wurde. Bemerkenswert ist
hierbei das sie sich an dem architektonischen Vorbild griechischer Tempel
orientiert.

Wer in Deutschland als Architekt tätig ist hat sich bestimmt
schon mit dem Architektenrecht auseinandergesetzt. Diesem liegt insbesondere
das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zugrunde sowie die Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Architektengesetze, die sich je nach
Bundesland unterscheiden. Eine der Hauptkategorien des Architektenrechts ist
das Architektenvertragsrecht, das die Rechte und Pflichten von Architekten und
Bauherren regelt. Der Architektenvertrag kann mündlich oder schriftlich
geschlossen werden und beinhaltet eine Auflistung all der Tätigkeiten und
Leistungen die der Architekt zu erbringen hat und wie er dafür bezahlt wird.
Das Honorar wird wiederum vom Honorarrecht geregelt welches sich auf die
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bezieht. Diese sieht vor, dass
Architekten prozentual nach den Gebäudekosten bezahlt werden und ihre Tätigkeiten
in neun verschiedene Leistungsphasen aufgeteilt werden die in der Honorierung
verschieden gewichtet sind.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Architektenrechts ist
das Architektenhaftpflichtrecht. Dies legt dar inwiefern Architekten haften
falls es während ihrer Tätigkeit zu selbstverschuldeten Fehlern kommt.
Architekten müssen in diesem Sinne eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen
und dabei bestimmte Mindestversicherungsbedingungen einhalten. Das
Architektenhaftpflichtrecht regelt zudem wer in bestimmten Schadensfällen zur
Verantwortung zu ziehen ist. Dies können neben dem Architekten nämlich auch der
Bauherr, das ausführende Unternehmen oder die Ingenieure sein.


Checkliste Karlsruhe
Nachfolgend geben wir Ihnen eine kurze Checkliste zur Hand die Ihnen helfen soll den richtigen Architekten auszuwählen:
  • Hat der Architekt entsprechende Referenzobjekte?
  • Und entsprechende Refrenzbauherren?
  • Wurden die kalkulierten Baukosten und der Bauzeitenplan eingehalten?
  • Wie viel Berufserfahrung hat er gesammelt?
  • Werden Sie individuell beraten bevor ein Honorarangebot vorgelegt wird.
  • Wird das Honorarangebot genau erläutert, die Honorarphasen beschrieben?
  • Wie ist der Architekt organisiert, macht er alles selbst und allein oder beschäftigt er entsprechend spezialisierte Fachleute?
  • Verfügt der Architekt über ein entsprechend eingespieltes Netzwerk von anderen Bauplanern, wie Statiker , Haustechnikplaner, Schall- und Wärmegutachter, Bodengutachter etc.
  • Mit welchen Firmen arbeitet der Architekt zusammen , wie garantiert er die mängelfreie Erstellung Ihres Hauses?
  • Lassen Sie sich vor der Beauftragung die Versicherung nachweisen.